Die Vermeidung von Steuerfallen ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Jedes Jahr geraten etliche Steuerzahler und -zahlerinnen in diese Steuerfallen, weil das Thema Steuern bei ihnen keine hohe Priorität hat.
Sie suchen eine kompetente Steuerberatung in Weimar? Unsere Experten und Expertinnen sind gerne für Sie da.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Zu niedrige Steuervorauszahlungen
- Wie man die Höhe der Steuervorauszahlungen berechnet
- Umsatzsteuer falsch ausgewiesen
- Vermeidung von Fehlern beim Ausweisen der Umsatzsteuer
- Verzicht auf Umsatzsteuer
- Vorteile und Nachteile des Verzichts auf Umsatzsteuer
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Wer zu niedrige Steuervorauszahlungen mit dem Finanzamt vereinbart, kann mit stattlichen Nachzahlungen rechnen.
- Auch eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer kann zu hohen Nachzahlungen oder Betriebsprüfungen führen.
- Ein Verzicht auf Umsatzsteuer sollte vorab sorgfältig abgewogen werden, da er sonst steuerliche Belastungen mit sich bringt.
Zu niedrige Steuervorauszahlungen
Wer zu niedrige Steuervorauszahlungen mit dem Finanzamt vereinbart, kann später ein böses Erwachen erleben: Ist die tatsächliche Steuerschuld höher als erwartet, kommt es zu beachtlichen Nachzahlungen.
Eine realistische Schätzung geeigneter Vorauszahlung kann z. B. durch die Überprüfung der vergangenen Jahre, die Beratung eines Steuerexperten bzw. einer Steuerexpertin oder mithilfe der Nutzung von Steuerrechnern erfolgen. Bei veränderten Lebenssituationen bzw. finanziellen Gegebenheiten sollten Sie die Vorauszahlungen rechtzeitig anpassen, um unerwartete Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Wie man die Höhe der Steuervorauszahlungen berechnet
Wenn Sie Steuervorauszahlungen leisten, betrifft dies häufig die Einkommensteuer. Diese kann berechnet werden, indem man das zu erwartende Einkommen für das laufende Jahr schätzt und die entsprechenden Steuern auf Basis des individuellen Steuersatzes ermittelt.
Dabei ist die Unterstützung durch einen Steuerexperten bzw. eine Steuerexpertin hilfreich – dieser bzw. diese kann auch eine Überprüfung der vergangenen Jahre vornehmen und Ihnen bei einer exakten Berechnung helfen. Gerne unterstützt Sie unsere Steuerberatung in Gotha bei Ihrem Anliegen und prüft Ihre Ist-Situation.
Umsatzsteuer falsch ausgewiesen
Auch hier lauert eine Steuerfalle: Berechnet ein Unternehmen die Umsatzsteuer falsch oder weist diese fehlerhaft aus, kann dies zu Nachzahlungen führen. Bei auffälligen Ungereimtheiten kann Ihnen eine Betriebsprüfung drohen – weiter können Säumniszuschläge und Bußgelder verhängt werden. Achten Sie dementsprechend darauf, die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen und abzuführen, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Vermeidung von Fehlern beim Ausweisen der Umsatzsteuer
Für das korrekte Ausweisen der Umsatzsteuer sind neben einer gründlichen Buchhaltung verschiedene Maßnahmen empfehlenswert. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Nutzung einer Steuersoftware, die Überprüfung von Rechnungen vor dem Versand, Zusammenarbeit mit Steuerexperten und -expertinnen, die Einhaltung von Fristen und Kontrolle der Buchungen sind ebenfalls empfehlenswert.
Sie suchen professionelle Unterstützung bei der Berechnung? Unsere Steuerberatung in Meiningen hilft Ihnen gerne.
Verzicht auf Umsatzsteuer
Zuletzt kann der Verzicht auf die Umsatzsteuer problematisch sein. Dies bietet einem Unternehmen die Möglichkeit, wettbewerbsfähige und besonders günstige Preise zu bieten, möglicherweise können aber nicht alle Vorsteuern abgezogen werden. Dadurch wächst die steuerliche Belastung.
Prüfen Sie lieber im Vorfeld, ob der Verzicht auf die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen vorteilhaft ist. Unsere Steuerberatung in Jena hilft Ihnen gerne bei einer fachgerechten Einschätzung.
Vorteile und Nachteile des Verzichts auf Umsatzsteuer
Vorteile:
- Wettbewerbsvorteile bzgl. des Preises
- Weniger bürokratischer Aufwand
- Oftmals wird kein Steuerberater bzw. keine Steuerberaterin benötigt
Nachteile:
- Gegenüber den Kunden und Kundinnen muss man sich in der Rechnung als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin ausweisen
- Keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt möglich
- Keine Vorsteuerabzugsberechtigung
Fazit
Steuerfallen sollten Sie stets vermeiden, um unerwartete Nachzahlungen, Betriebsprüfungen und Bußgelder zu verhindern. Eine realistische Schätzung der Steuervorauszahlungen sowie die korrekte Ausweisung und Berechnung der Umsatzsteuer sind wichtige Grundlagen, ebenso wie die Prüfung der Faktenlage, ob ein Verzicht auf Umsatzsteuer Sinn macht.
Um Steuerfallen zu umgehen, ist eine Steuerberatung bei Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner stets eine gute Wahl. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.
Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, Meiningen, Weimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.
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