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Das Engagement in der gemeinnützigen Arbeit durch Spenden an Stiftungen bietet nicht nur die Chance, einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft auszuüben, sondern kann auch erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Diese Vorteile gelten nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Unternehmen. Wir von Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner erklären Ihnen die steuerlichen Vorteile und zeigen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum Spenden in Stiftungen sinnvoll ist
  3. Steuervorteile für Spender
  4. Wie Stifter steuerlich begünstigt werden
  5. Spenden als Teil der Unternehmensstrategie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die steuerlichen Erleichterungen gelten für engagierte Einzelpersonen und Unternehmen.
  • Spenden und Zustiftungen fördern wohltätige Zwecke und bieten finanzielle Vorteile.
  • Eine professionelle Beratung maximiert die Vorteile.

Warum Spenden in Stiftungen sinnvoll ist

Das Unterstützen von gemeinnützigen Stiftungen trägt zur Finanzierung wichtiger sozialer, kultureller oder ökologischer Projekte bei. Durch Ihre Spenden können beispielsweise Bildungsprogramme finanziert, Umweltschutzprojekte vorangetrieben oder medizinische Forschungen unterstützt werden. Darüber hinaus erhalten Sie als Spender die Anerkennung und Dankbarkeit von Empfängern und Gemeinschaften, die von der Arbeit der Stiftungen profitieren.

Steuervorteile für Spender

Für viele ist das Spenden eine Herzensangelegenheit, doch die steuerlichen Vorteile sind ein zusätzlicher Anreiz. In vielen Ländern sind Zuwendungen an Organisationen, die gemeinnützig sind, bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Gesamteinkommens von der Steuer absetzbar. Hierbei wird unterschieden zwischen Basis-Spendenabzug und erhöhtem Spendenabzug. Um sicherzustellen, dass man alle Vorteile nutzt, ist eine kompetente Beratung empfehlenswert.

Wie Stifter steuerlich begünstigt werden

Neben Spendern können auch Stifter von Steuervorteilen profitieren. Bei Zustiftungen oder der Gründung einer eigenen Stiftung können Stifter nicht nur von einer Befreiung von der Schenkungssteuer profitieren, sondern auch langfristige steuerliche Vorteile im Hinblick auf Erbschaft und Vermögen erhalten. Ein Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, kann beispielsweise von der Erbschaftssteuer befreit sein, wodurch ein nachhaltiger Einfluss und ein gemeinnütziger Beitrag zur Gesellschaft gewährleistet werden können.

Spenden als Teil der Unternehmensstrategie

Viele Unternehmen integrieren gemeinnützige Spenden in ihre Unternehmensstrategie. Neben einem positiven Imageaufbau können Unternehmen auch von erheblichen steuerlichen Vergünstigungen profitieren. So können Firmen einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahresgewinns spenden und diesen Betrag steuerlich geltend machen. Dies fördert nicht nur soziale Projekte, sondern reduziert auch die steuerliche Belastung des Unternehmens.

Unternehmen, die eine solche Strategie verfolgen, sollten sicherstellen, dass sie die steuerlichen Regelungen korrekt befolgen. Dies kann durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsunternehmen gewährleistet werden. Ein kompetenter Berater kann nicht nur helfen, die bestmöglichen steuerlichen Vorteile zu identifizieren, sondern auch dabei unterstützen, ein transparentes und regelkonformes Spendenprogramm aufzubauen.

Zum Abschluss möchten wir betonen, dass eine professionelle Steuerberatung durch ein professionelles Beratungsunternehmen entscheidend ist, um alle steuerlichen Vorteile, die sich aus Spenden und Zustiftungen ergeben, voll auszuschöpfen. Mit der richtigen Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihre Großzügigkeit nicht nur die maximale Wirkung erzielt, sondern Sie auch alle steuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen zustehen.

In diesen Regionen beraten wir Sie gerne:

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

Erscheinungsdatum:

Atikon Marketing & Werbung GmbH
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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater
Als Unterstützer.
Als Ansprechpartner.
Als Wegbegleiter.

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