Nicht nur die Gründung, sondern auch die Führung einer Stiftung ist mit zahlreichen Fragen, oft auch steuerlicher Natur, verbunden: Welcher Stiftungszweck kommt infrage? Welche steuerlichen Vorteile kann eine Stiftung nutzen? Und welche Anforderungen muss die Stiftung für ihre Gemeinnützigkeit erfüllen? Das sind nur einige der vielen Themengebiete, auf denen wir Sie als Stiftungs- und Steuerberater unterstützen.
Dabei setzen wir auch bei der Beratung von Stiftungen auf eine ganzheitliche, hochwertige Beratung mit jeder Menge Know-how und Freude an unserer Tätigkeit. Seniorpartner und Steuerprofi Dipl.-Kfm. Univ. Lutz Scherf bietet Ihnen als zertifizierter Stiftungsberater (FSU Jena) umfassende Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung.
Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, die Steuersituation Ihrer Stiftung optimal zu gestalten, sich langfristig steuerliche Vorteile zu sichern und dabei Ihr Vermögen nachhaltig aufzubauen und zu sichern.
Ziel einer Stiftungsberatung ist es, dass Ihre Stiftung mit ihrem Vermögen möglichst erfolgreich ihren Zweck erfüllen kann. Dafür greifen wir Ihnen mit unseren Kenntnissen zum aktuellen Stiftungs- und Steuerrecht unter die Arme. Denn mit der richtigen Satzung lässt sich die Steuer- und Abgabenlast von Stiftungen deutlich verringern, sodass Sie mit der gleichen Höhe an Spenden mehr erreichen können.
Dabei sollte die steuerrechtliche Beratung am besten bereits im Vorfeld der Stiftungsgründung beginnen. Denn Stifter und Stifterinnen geben mit der Übertragung ihres Vermögens auf die Stiftung die Kontrolle über ihr Geld größtenteils aus der Hand. Umso wichtiger ist es, von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und dafür zu sorgen, dass alles steuerlich so günstig wie möglich gestaltet wird.
Gleichzeitig ist die Verwaltung einer Stiftung steuerrechtlich eine Herausforderung: Bei den laufenden Buchhaltungsarbeiten, dem Erstellen von Steuererklärungen und Jahresabschlussarbeiten sowie Bilanzen für die Stiftung sind allerlei Besonderheiten zu beachten. Sonst kann die Stiftung im schlimmsten Fall ihre Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerrechtlichen Vorteile verlieren. Deswegen ist eine kontinuierliche Beratung für die meisten Stiftungen unumgänglich.
Stiftungen unterliegen sowohl dem Stiftungsrecht des Bundes als auch der Länder, sodass je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten können. Das betrifft vor allem die Stiftungserfordernisse, das Stiftungsgeschäft, die Satzung und das Stiftungsvermögen. Da sich die Voraussetzungen und die zu beachtenden Vorgaben bei so gut wie jeder Stiftung unterscheiden, ist eine individuelle Beratung nötig.
Im Allgemeinen sind Stiftungen mit anerkannter Gemeinnützigkeit von zahlreichen Steuern befreit. Dazu gehören:
Außerdem profitieren Stiftungen bei der Umsatzsteuer von Vergünstigungen. Allerdings können in bestimmten Bereichen Steuern anfallen, während andere befreit sind. Deswegen ist auch die Buchhaltung und Besteuerung kleiner Stiftungen ein komplexer Sachverhalt, der neben dem Stiftungsrecht auch das Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht beachten muss.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Steuerberatung von Stiftungen und nutzen Sie unser Fachwissen, um Ihre Stiftung zukunftssicher und effizient zu gestalten! Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen – unser Team freut sich auf ein persönliches Kennenlernen.
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Neben der Beratung bereits bestehender Stiftungen helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Stiftungsgründung. So können Sie sichergehen, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft. Dabei klären wir im ersten Schritt, ob eine Stiftung überhaupt die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist oder ob sich beispielsweise ein gemeinnütziger Verein besser eignen würde.
Entscheiden Sie sich für die Stiftungsgründung, besprechen wir zusammen mit Ihnen die Ausgestaltung und Ausrichtung, insbesondere den Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen, das Sie übertragen möchten. Aber auch die alltägliche Arbeit der Stiftung sollte im Voraus geplant werden, damit sie später reibungslos funktioniert:
Aber auch nach der Gründung steht Ihnen die Kanzlei Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner jederzeit als Steuerberater in Thüringen mit Rat und Tat zur Seite:
Die Kanzlei Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner ist die richtige Steuerberatung für Stifter und Stifterinnen. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt – immer. Das bedeutet für uns, dass wir uns die Zeit nehmen, Ihre Geschichte bis ins Detail zu verstehen. Wir wissen, dass jede Stiftung einzigartig ist, und behandeln Ihre Anliegen mit größtem Respekt und Einfühlungsvermögen. Eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten und Mandantinnen bildet dabei die Basis unserer Zusammenarbeit. Wir sind Ihr Partner auf Augenhöhe, der Ihre Ziele und Werte teilt und unterstützt.
Dabei gibt es gute Gründe, warum sich die Leistungen unserer Stiftungsberatung für Sie lohnen:
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