Non-Profit-Unternehmen sind gemeinnützig und für das Gemeinwohl unverzichtbar. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft und werden deswegen in Form zahlreicher Sonderregelungen vom Staat unterstützt und gefördert. Für Laien und Laiinnen ist es dabei allerdings gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Deswegen stehen unsere Experten und Expertinnen von Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner Ihrem gemeinnützigen Unternehmen oder Verein mit ihren umfangreichen Kenntnissen über die steuerliche Behandlung zur Seite.
Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und GmbHs kennen wir uns bestens mit allen Fragen des Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrechts sowie im Spendenwesen und Gemeinnützigkeitsrecht aus. Egal, ob Sie Fragen zur Förderung, zum Jahresabschluss, zur täglichen wirtschaftlichen Praxis und Buchhaltung in Ihrem Verein oder zur Führung eines gemeinnützigen Unternehmens haben, wir beraten Sie gerne.
Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und helfen Ihnen bei einer gründlichen und weitsichtigen Planung, damit Ihr Verein oder Ihre gemeinnützige Organisation langfristig erfolgreich wird. Denn auch wenn sie keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, sollten Non-Profit-Organisationen auf eine fundierte Finanzplanung setzen, um ihren gemeinnützigen Zweck mit den entsprechenden Mitteln erfüllen zu können.
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Wenn Sie einen Verein führen, der gemeinnützig ist, werden Sie mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. Bei Fragen rund um das Steuerrecht können wir Ihnen eine Vielzahl davon abnehmen und sie dadurch tatkräftig unterstützen. Zu unseren Leistungen als Steuerberater für Ihren gemeinnützigen Verein gehören:
Wenn Ihr Verein gemeinnützig ist, genießt dieser in Deutschland eine Reihe steuerlicher Vorzüge: Ihr Verein ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und wird bei Erbschaften, Schenkungen sowie der Umsatzsteuer besonders begünstigt. Außerdem erhält Ihr Verein öffentliche Zuschüsse. Hierfür muss Ihr Verein allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Ihren Gemeinnützigkeitsstatus und die damit verbundenen Vorteile erlangen Vereine und gemeinnützige Einrichtungen durch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt. Dieser kann aber jederzeit wieder aberkannt werden, wenn die damit verbundenen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Dann drohen im schlimmsten Fall hohe Steuernachzahlungen. Die häufigsten Gründe für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit sind Satzungsmängel bei der Gründung oder nach einer Änderung sowie Fehler bei der Verwendung der finanziellen Mittel.
Einer der wichtigsten Knackpunkte ist dabei häufig die Entlohnung des Vorstands und der Helfer und Helferinnen, die ehrenamtlich tätig sind. Sie dürfen zwar tatsächliche Aufwendungen erstattet bekommen, allerdings keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten. In der Steuer- und Vereinsberatung zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie Angestellte und Arbeitende angemessen entlohnen können und trotzdem gemeinnützig bleiben.
Weitere wichtige Aspekte bei der Führung von gemeinnützigen Organisationen sind der Gewinn und Umgang mit Finanzmitteln. Denn ohne Geld können Vereine, gGmbHs und Co. ihrem Zweck natürlich nicht nachkommen. Wirtschaftliche Tätigkeiten zur Mittelbeschaffung sowie der Umgang mit Sponsorings und Spenden sind allerdings an strenge Vorgaben geknüpft. Neben der Steuerberatung ist daher auch die Unterstützung bei der Finanzplanung und -verwaltung eines unserer wichtigsten Tätigkeitsgebiete in der Vereinsberatung.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins, Ihrer gGmbH, gUG oder Stiftung zur Verfügung – sowohl im Rahmen der Gründung als auch im weiteren Verlauf. So stellen Sie nicht nur sicher, dass Sie stets alle Voraussetzungen als gemeinnützige Organisation erfüllen, sondern auch, dass Sie alle damit verbundenen steuerlichen Vorzüge nutzen.
Nicht nur die möglichen Vergünstigungen bei der Steuer für gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen, sondern auch steuerliche Pflichten machen die Betreuung durch erfahrene Steuerberater und -beraterinnen nötig: So müssen Sie z. B. für einen Verein, der gemeinnützig ist, alle drei Jahre eine Steuererklärung inklusive Rechnungslegung und Tätigkeitsbericht abgeben. Bei einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit mehr als 35.000 Euro Einnahmen pro Jahr ist dies sogar jährlich nötig.
Unser erfahrenes Team fertigt die nötigen Erklärungen für die Steuer und das Finanzamt an und reicht alle nötigen Steuererklärungen fristgerecht für Sie ein. So haben Sie als Vereinsvorstand oder Geschäftsführung eines gemeinnützigen Unternehmens mehr Zeit und Energie, sich mit den eigentlichen Aufgaben und Zwecken Ihrer Tätigkeit zu beschäftigen. Durch unsere genaue Kenntnis aller besonderen Vorschriften und steuerlichen Ausnahmen profitieren Sie außerdem finanziell, sodass die von uns für Sie erwirkten Ersparnisse das Honorar für die Steuerberatung oft übertreffen.
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