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Steuerliche Absetzbarkeit: Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Inhalt

Für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei betrieblichen Einkünften zuerst der Umsatz bzw. bei außerbetrieblichen die Summe der Einnahmen zu ermitteln. Sodann ist der Umsatz/die Summe der Einnahmen um Betriebsausgaben/Werbungskosten zu verringern. Das Ergebnis ist der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Danach können u. a. noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Bei allen diesen Abzügen, von den Betriebsausgaben bis zu den außergewöhnlichen Belastungen, spricht man von steuerlicher Absetzbarkeit, sie können von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden. So können unter bestimmten Umständen beispielsweise die Kosten für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Spenden als Sonderausgaben oder die Kosten für die Kinderbetreuung wie Betriebsausgaben, Werbungskosten oder als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Stand: 24.01.2017

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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