Welche erwerbstätigen Personen gelten als Arbeitnehmer und welche Rechte sowie Pflichten sind damit verbunden? Als Arbeitnehmer gelten alle natürlichen Personen, die als Arbeiter oder Angestellte im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind und ihre Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen. Die Grundlage hierfür bildet ein Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer unterliegen damit verschiedenen Pflichten, verfügen aber auch über gewisse Rechte, wie beispielsweise einer Kündigungsfrist.
Durch den Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Als Gegenleistung hat der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag versprochene Vergütung zu leisten. Dies sind die jeweiligen Hauptpflichten der Vertragspartner aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer muss vom Dienstgeber u. a. bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern angemeldet werden.
Stand: 24.01.2017
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