Erwerbe von Todes wegen durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz. Steuerpflichtig sind Vermögensübertragungen aller Art, wenn der Erblasser/Schenker oder der Empfänger ein Inländer ist/war.
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts ermittelte Bereicherung des Empfängers. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis des/der Empfänger vom Erblasser/Schenker gibt es einen kleineren oder größeren Freibetrag. Jeder Erwerb ist durch eine Steuererklärung anzuzeigen. Die Steuererklärung hat der Erwerber oder der Erbe abzugeben und zu unterschreiben.
Stand: 24.01.2017
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