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Eine einheitliche Grundstücksteuer gibt es in Deutschland nicht. Die Besteuerung eines Grundstücks erfolgt z. B. mit der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks und der Grundsteuer für den Grundbesitz. Beim Verkaufen eines Grundstücks entsteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuerpflicht auf den Gewinn. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung (Preis), mindestens aber vom Grundstückswert selbst. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt im Regelfall 3,5 %. In manchen Bundesländern gelten höhere Steuersätze.

Stand: 24.01.2017

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