Als Jahressteuergesetz werden alljährliche Steueränderungsgesetze bezeichnet. Die jährlichen Jahressteuergesetze enthalten die jeweiligen Änderungen in den Einzelsteuergesetzen.
Im Steuer- und Handelsrecht gelten verbindliche Aufbewahrungsfristen. Es ist eine Frist von 6 Jahren u. a. für Geschäftsbriefe zu beachten bzw. eine Frist von 10 Jahren für Bilanzen, Geschäftsbücher oder Inventare. Steuererklärungen müssen innerhalb einer bestimmten Abgabefrist an das Finanzamt übersendet werden müssen. Die Abgabefrist bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren Steuergesetz. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen gilt eine allgemeine Abgabefrist bis 31. Mai des jeweils folgenden Jahres.
Arbeitgeber können steuerfreie Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung durchführen. Für jeden Arbeitnehmer gilt hierbei ein Steuerfreibetrag von Euro 500,00 im Jahr. Übersteigen die Aufwendungen für die betriebliche Gesundheitsförderung den Steuerfreibetrag, ist der übersteigende Kostenanteil der Lohnsteuer zu unterwerfen.
Stand: 24.01.2017
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