Als Lohnsteuer bezeichnet man eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer und Pensionisten Lohnsteuer zahlen, während Selbstständige Einkommensteuer abführen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird umgangssprachlich oft mit der Einkommensteuererklärung gleichgesetzt, ist aber nicht dasselbe. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Dadurch erhält der Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Entsprechend haftet er für die korrekte Einbehaltung und Abführung. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ist der Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen. Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann mit der letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember verrechnet werden.
Stand: 24.01.2017
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