Rechnungsstellung: Was ist zu beachten? USt-pflichtige Unternehmen müssen bei Ausführung einer steuerpflichtigen Werklieferung oder sonstigen Leistung eine Rechnung schreiben bzw. ausstellen, und zwar bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer für dessen Unternehmen oder an Nichtunternehmer bzw. juristische Personen, die nicht Unternehmer sind.
Die Rechnung muss den Formvorschriften entsprechen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt:
Bei Steuerbefreiung ist ein entsprechender Hinweis anzuführen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach einer Rechnungsvorlage.
Stand: 24.01.2017
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