Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten und von Unternehmern als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl geschäftlich bzw. beruflich veranlasste Reisen im Inland wie auch Reisen in das Ausland. Oft wird dabei mit einem Formular Reisebeginn (Tag, Uhrzeit), Reiseende, Abfahrtsort, Reisestationen, Reiseziel sowie Zweck der Reise festgehalten. Steuerlich absetzbar können dabei unter Umständen z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Nebenkosten sein.
Stand: 30.05.2018
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