Wer seine Steuern und Abgaben nicht bezahlt, begeht eine Steuerhinterziehung. Ein Beispiel für eine Steuerverkürzung ist die Schwarzarbeit. Von der drohenden Steuerstrafverfolgung kann man sich durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt befreien.
Eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung setzt voraus, dass alle nicht erklärten Einkünfte einer Steuerart vollständig nacherklärt werden (Vollständigkeitsgrundsatz). Des Weiteren ist die Abgabe einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung ab jenem Zeitpunkt nicht mehr möglich,
Wurden Steuern von mehr als € 25.000,00 hinterzogen, fällt neben den Hinterziehungszinsen zusätzlich noch ein Strafzuschlag an. Das Thema Selbstanzeige erfordert unbedingt eine individuelle Beratung.
Stand: 24.01.2017
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