Spenden sind freiwillige Zuwendungen (Geld- oder Sachleistungen). Sie sind grundsätzlich zwar nicht steuerlich absetzbar, können jedoch als Sonderausgaben anlässlich der Steuererklärung bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe ist eine Zuwendungsbestätigung. Diese Spendenbescheinigung ist dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Körperschaften bzw. Kapitalgesellschaften können Spenden als Betriebsausgaben abziehen (§ 9 Abs 1 Nr. 2 KStG).
Stand: 24.01.2017
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