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Progressiver Staffeltarif: So wird der Steuersatz ermittelt.

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Die Einkommenssteuer ist in Deutschland in der Regel progressiv gestaltet. Bestimmt wird der Steuertarif wie auch der Steuersatz vom Gesetzgeber. Der Steuertarif in Deutschland wird als progressiver Staffeltarif auf das Einkommen angewendet.

Die Grenzsteuertarife für 2019 sind:

  • 14 % ab € 9.169,00,
  • 24 % ab € 14.255,00,
  • 42 % ab € 55.931,00,
  • 45 % ab € 265.327,00 (bei Zusammenveranlagung gelten die doppelten Beträge).

Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welcher prozentuellen Steuerbelastung jede weitere Erhöhung des Einkommens verbunden ist.

Kapitaleinkünfte werden unabhängig von der Höhe der Einkünfte mit einem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Für Kapitaleinkünfte gilt daher kein progressiver Steuertarif.

Stand: 18.03.2019

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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