Beim Bezug von Leistungen müssen Leistungsempfänger aller Art neben dem Entgelt für die Leistung auch Umsatzsteuer, oft als Mehrwertsteuer bezeichnet, bezahlen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Die Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer bei ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen.
Privatpersonen und Unternehmer, die Leistungen für ihren privaten Bedarf beziehen, bleiben hingegen mit der gezahlten Umsatzsteuer belastet.
Unternehmer müssen die für ihre Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Hierzu müssen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben werden. Die Steuererklärungen sind elektronisch einzureichen. Kleinunternehmer können auf die Abführung der Umsatzsteuer verzichten. Damit sind sie allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Stand: 24.01.2017
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