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Was kann ich als Vermieter absetzen? Was ist bei Mieterhöhung zu beachten?

Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer und fallweise auch der Umsatzsteuer. Steuerlich absetzbar für den Vermieter können unter anderem die Abschreibung, Finanzierungskosten, Betriebskosten und z. B. Inseratkosten sein. Zu beachten sind auch Vermieterrechte und -pflichten, wie z. B. die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand an den Mieter zu übergeben.

Stand: 30.05.2018

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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