Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer und fallweise auch der Umsatzsteuer. Steuerlich absetzbar für den Vermieter können unter anderem die Abschreibung, Finanzierungskosten, Betriebskosten und z. B. Inseratkosten sein. Zu beachten sind auch Vermieterrechte und -pflichten, wie z. B. die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Stand: 30.05.2018
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